Hygieneuntersuchungen nach VDI 6022
Hygieneuntersuchungen nach VDI 6022 von Raumlufttechnischen-Anlagen (RLT-Anlagen).
Unter gewissen Umständen können Lüftungs- und Klimaanlagen Krankheitserreger in Gebäuden verteilen.
Um den Zustand der Anlagen zu prüfen und ggf. Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wurde in Deutschland die Hygieneprüfung nach VDI 6022 entwickelt.
VDI-Richtlinien sind generell zwar derzeit keine Gesetze, diesen jedoch sehr ähnlich. Im Schadens- oder Streitfall erhalten sie rechtlich verbindlichen Charakter und werden als Maßstab für die Einhaltung des Standes der Technik herangezogen (z.B. bei Sachmängeln, Fahrlässigkeit, Produkthaftung oder Gesundheitsschäden).
Grundsätzlich fordert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in § 4 Abs. 3, dass der Verantwortliche bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu sichern hat. Ähnliches gilt für die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Arbeitsstättenrichtlinie (ArbStättR), die Biostoff-Verordnung und die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
Aus diesen Gründen werden Hygieneprüfungen nach VDI 6022 inzwischen in vielen RLT-Anlagen durchgeführt.
Zertifiziert nach Kategorie A und B.
Die qualitative und quantitative Auswertung der Proben werden durch das Institut für Mikrobiologie des Städt. Krankenhauses München-Schwabing durchgeführt.
