Energiesparberatung

Energiesparberatung

Vor-Ort-Beratung

Welches Ziel hat die Vor-Ort-Beratung?

Im Rahmen der Vor-Ort-Beratung soll die energetische Situation von Wohngebäuden durch einen unabhängigen, qualifizierten Gebäudeenergieberater beurteilt werden. Die Ergebnisse werden dann als Vorschläge für mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung zusammengestellt. Um die Kosten für die Beratung für den Gebäudeeigentümer zu senken, wird die Vor-Ort-Beratung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Ablauf und Umfang der Vor-Ort-Beratung sind hierbei durch das BAFA detailliert vorgeschrieben.

Wie läuft eine Vor-Ort-Beratung ab?

Im wesentlichen gliedert sich die Vor-Ort-Beratung in drei Abschnitte:

1. Bestandsaufnahme und Darstellung des energetischen Ist-Zustandes

Im Rahmen eines Ortstermins wird der Ist-Zustand hinsicht gebäude- und heiztechninischer Merkmale sowie Schwachstellen erfasst.

2. Erstellen des Beratungsberichtes

Im Beratungsbericht wird der energetische Ist-Zustand einschließlich der wesentlichen gebäude- und heiztechnischen Daten dargestellt. Insbesondere sind die Grunddaten und die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle unter Berücksichtigung des Gebäudevolumens anzugeben. Zusätzlich ist der Ist-Zusand der Heizungsanlage einschließlich Warmwasserbereitung erläutert. Im Rahmen der Auswertung werden Vorschläge für Energiesparmaßnahmen unterbreitet und mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung beurteilt. Abschließend werden der vorhandene Zustand mit dem Zustand nach Durchführung der Energiesparmaßnahmen gegenübergestellt.

3. Persönliches Beratungsgespräch

In einem persönlichen Abschlussgespräch stellt der Gebäudeenergieberater dem Gebäudeeigentümer die Vorschläge zur Energie- und Heizkostenersparnis vor und weist auf Möglichkeiten zur Umsetzung sowie der Vorgehensweise zum Antrag einer öffentlichen Förderung hin.

Wer führt die Vor-Ort-Beratung durch?

Die Vor-Ort-Beratung darf nur durch beim BAFA eingetragene Berater erfolgen. Die Vergabe der Beraternummer durch das BAFA erfolgt nach Prüfung der Qualifikation des Beraters. Insbesondere werden Qualifikation, Zuverlässigkeit sowie die Anbieterunabhängigkeit geprüft. Bestimmte Gruppen wie z.B. Bauträger und Handwerksunternehmen, die Leistungen im Bereich der Gebäudesanierung anbieten, sind ausdrücklich nicht antragsberechtigt, da sie ein Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Beratungsempfängers haben.

Welchen Nutzen hat die Vor-Ort-Beratung?

Dem Gebäudeeigentümer werden die Nutzen von Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Zustand seines Gebäudes dargestellt. Auf Grundlage des Beratungsberichtes kann der Eigentümer sein zu investierendes Kapital optimal einsetzen.

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Energieausweis

Energieausweis für Wohngebäude

Das Ingenieurbüro Christoph Hierl erstellt Ihnen gern einen Energieausweise für Wohngebäude nach der EnEV.

Die Form des Ausweises ist in der EnEV verbindlich vorgeschrieben. Der Ausweis umfasst vier Seiten. Er enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, Kennwerte für Energiebedarf oder Kennwerte für Energieverbrauch inklusive Vergleichswerten verschiedener Baustandards sowie Erläuterungen dazu. Im Anhang werden für den Gebäudeeigentümer in knapper Form kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes empfohlen.

Fördermittelberatung

Aus den unzähligen Förderprogrammen im Bereich Bauen, Ökologie und Energie suchen wir für Sie und Ihre Projekte alle geeigneten Förderprogramme aus und geben Ihnen die notwendigen Informationen und Adressen. Für viele Förderprogramme sind Gutachten oder fachliche Bestätigungen und Nachweise notwendig. Die Bestätigungen und Nachweise werden wir für Sie erstellen. Auf Wunsch helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung.

Was wird gefördert?

Im einzelnen ermitteln wir Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite für:

Wer fördert?

Bund, Land, Kreise, Städte, Energieversorger, Stiftungen, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und andere Banken bieten eine Vielzahl von Förderprogrammen. Die Förderbedingungen sind oft kompliziert und ändern sich sehr häufig. Technische Details und Kumulationseinschränkungen müssen beachtet werden. Anträge müssen zumeist vor Maßnahmebeginn gestellt werden. Deshalb ist eine rechtzeitige und kompetente Beratung sehr wichtig.

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